Corporate Governance

Corporate Governance


Die Unternehmensführung der 1&1 AG ist auf eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Wertschöpfung ausgelegt. Die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie offene und transparente Entscheidungsstrukturen stehen im Vordergrund.

Corporate Governance


Corporate Governance ist die verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Dabei spielen Faktoren wie effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen oder Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation eine wichtige Rolle.

1&1 ist eine börsennotierte AG nach deutschem Recht, d. h. sie wird durch Vorstand und Aufsichtsrat geführt. Für uns hat Corporate Governance einen hohen Stellenwert, daher arbeiten die beiden höchsten Gremien eng zusammen. Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog ist für die effiziente Leitung des Unternehmens selbstverständlich. Diesen Dialog haben wir Schritt für Schritt vertieft und unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Standards weiter verbessert.

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Mit offener, zeitnaher und regelmäßiger Information sowie mit transparenten Entscheidungsstrukturen sichern wir uns das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der interessierten Öffentlichkeit.

Die Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle sind für den Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 AG nicht neu: Viele dieser Anforderungen ergeben sich unmittelbar aus dem Aktiengesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz und anderen Gesetzen. Wir haben uns daher bereits in der Vergangenheit in hohem Maße an diesen Grundsätzen orientiert und sie im Wesentlichen in unserer Unternehmensverfassung verankert.

Stand Dezember 2021

Corporate Governance

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats


Abschlussprüfer


Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) unter Berücksichtigung von § 315e HGB. Der für Ausschüttungs- und Steuerbelange relevante Jahresabschluss wird dagegen nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Jahres- und Konzernabschluss werden durch unabhängige Abschlussprüfer geprüft.

Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt durch die Hauptversammlung. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum Abschlussprüfer bestellt. Der Aufsichtsrat erteilt den Prüfungsauftrag, legt die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungshonorar fest und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Abschlussprüfer für die 1&1 AG und den Konzern. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Herr Erik Hönig.

Abschlussprüfer

Entsprechenserklärung


Die Unternehmensführung der 1&1 AG als börsennotierte deutsche Aktien-gesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bestimmt.

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.

Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Entsprechenserklärung anzeigen Archivierte Entsprechenserklärungen

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex


1&1 Aktiengesellschaft

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der 1&1 AG
zu den Empfehlungen der
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“
gemäß § 161 AktG


Vorstand und Aufsichtsrat der 1&1 Aktiengesellschaft erklären, dass die 1&1 Aktiengesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der geltenden Fassung vom 28. April 2022, die mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 wirksam geworden sind und der letzten Entsprechenserklärung vom 5. Dezember 2022 zugrunde lagen, mit den dort erklärten Ausnahmen entsprochen hat und den Empfehlungen des Kodex, mit den nachfolgenden Ausnahmen auch zukünftig entsprechen wird:

Ziffer D.4
Bildung eines Nominierungsausschusses
Der Aufsichtsrat bildet neben dem Prüfungs- und Risikoausschuss keine weiteren Ausschüsse, sondern nimmt sämtliche weitere Aufgaben in seiner Gesamtheit wahr. Der Aufsichtsrat erachtet dies für sachgerecht, da auch bei einem sechsköpfigen Aufsichtsrat effiziente Diskussionen im Plenum und ein intensiver Meinungsaustausch möglich sind. Der Aufsichtsrat sieht demnach keine Notwendigkeit zur Einrichtung eines Nominierungsausschusses.

Ziffer G.1 bis G.5
Vergütung des Vorstands - Vergütungssystem
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat Änderungen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands erarbeitet und beschlossen.
Mit der Vorlage an die Hauptversammlung im Mai 2021 wurde das Vergütungssystem die Grundlage für Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern, die in Zukunft abgeschlossen werden. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands berücksichtigt die Empfehlungen in G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex ohne Einschränkungen. Zum Zeitpunkt der Billigung des Vergütungssystems bestehende Dienstverträge mit Vorstandsmitgliedern bleiben von dessen Regelungen unberührt, weshalb die Abweichung von den Empfehlungen in G.1 bis einschließlich G.5 des Kodex erklärt wird.

Ziffer G.10
Vergütung des Vorstands – Langfristige variable Vergütung

Nach G.10 des Kodex sollen die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Daneben soll das jeweilige Vorstandsmitglied über derartige Beträge erst nach vier Jahren verfügen können. Im Rahmen des Stock Appreciation Rights (SARs)-Programms als langfristigem Vergütungsprogramm für den Vorstand wird eine aktienbasierte Vergütung ausgelobt. Die Laufzeit dieses Programms beträgt jeweils insgesamt 6 Jahre. Innerhalb dieser 6 Jahre kann das jeweilige Vorstandsmitglied zu bestimmten Zeitpunkten bereits jeweils einen Teil (25%) zugeteilter SARs – frühestens allerdings nach 2 Jahren – ausüben. Damit kann ein Vorstandsmitglied bereits nach 2 Jahren über einen Teil der langfristigen variablen Vergütung verfügen. Nach Ablauf von 5 Jahren ist erstmals die volle Ausübung aller SARs möglich.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich dieses System der Langfristvergütung bewährt hat und sieht keinen Grund dafür, die Verfügungsmöglichkeit über im Rahmen des Programms verdiente Vergütung weiter hinauszuschieben. Durch die Anknüpfung an den Aktienkurs der 1&1 AG und deren Möglichkeit, zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Programm deren Aktien hinzugeben, findet bereits eine aus Sicht des Aufsichtsrats angemessene Teilhabe des Vorstandsmitglieds an Risiken und Chancen des Unternehmens der 1&1 AG statt. Weil das Programm mit einer Laufzeit von 6 Jahren konzipiert ist und die ausgelobten SARs über diese Dauer und frühestens nach 2 Jahren entsprechend anteilig zugeteilt werden, ist aus Sicht des Aufsichtsrats eine optimale Bindungswirkung und Anreizsteuerung im Interesse der 1&1 AG erreicht, die keine Änderungen erforderlich machen.


Ziffer G.11
Vergütung des Vorstands – Einbehalt/Rückforderung variabler Vergütung
Nach G.11 des Kodex soll der Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen eine variable Vergütung einbehalten oder zurückfordern zu können. Derartige Regelungen beinhalten die aktuellen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder nicht. In das neue Vergütungssystem wurde eine sog. „Claw Back-Klausel“ zur Rückforderung variabler Vergütung mit aufgenommen und wird zukünftig in neu zu schließenden Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt.

Ziffer G.13
Vergütung des Vorstands – Leistungen bei Vertragsbeendigung
Gemäß G.13 des Kodex sollen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten. Im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots soll eine solche Abfindungszahlung zudem auf die Karenzentschädigung angerechnet werden. Die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder enthalten derzeit eine solche Anrechnungsmöglichkeit nicht. In das neue Vergütungssystem wurde diese mit aufgenommen und wird zukünftig in neu zu schließenden Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder (und etwaig hieran anknüpfenden Aufhebungsverträgen) berücksichtigt.


Montabaur, den 18. Dezember 2023

Für den Aufsichtsrat      Kurt Dobitsch
Der Vorstand                  Ralph Dommermuth      Markus Huhn      Alessandro Nava

Director Dealings


Mit Inkrafttreten des Art. 19 EU-Marktmissbrauchsverordnung („MMVO“) am 3. Juli 2016 müssen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der 1&1 AG den Erwerb oder die Veräußerung von 1&1-Aktien melden. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in 1&1-Aktien müssen auch weitere Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die 1&1-Aktie (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionsscheinen auf die 1&1-Aktie) gemeldet werden. Meldepflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte sog. eng verbundener Personen wie beispielweise Ehepartner, Partner, die einem Ehepartner gleichgestellt sind, unterhaltsberechtigte Kinder oder Verwandte, die mindestens ein Jahr dem selben Haushalt angehören sowie juristische Personen, Treuhand- oder Personengesellschaften, die direkt oder indirekt durch ein Mitglied eines der vorgenannten Organe kontrolliert werden.

Aktuelle Meldungen

Aktuell liegen keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte vor.

Nachhaltigkeitsberichterstattung


Seit fast 30 Jahren sind wir als einer der großen deutschen Telekommunikationsanbieter aktiv. Damit geht eine unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung einher, die wir ernst nehmen.

Daher veröffentlichen wir jährlich unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der wir unsere Maßnahmen für eine nachhaltige Wertschöpfung transparent und ausführlich darlegen. Um den steigenden Anforderungen unserer internen und externen Stakeholder gerecht zu werden, stehen wir in kontinuierlichem Dialog mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, Aktionärinnen und Aktionären, Investorinnen und Investoren und unseren Mitarbeitenden. Denn nur so können wir unsere Produkte und Services optimieren und unsere Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit weiter spezifizieren.

Archivierte Berichte
Nachhaltigkeitsbericht



Aktuelle Satzung


Vergütungsbericht


Vergütungssystem für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder


Verantwortung bei Lieferketten


1&1 übernimmt unternehmerische Verantwortung zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards. Dies gilt für unseren eigenen Geschäftsbereich ebenso wie für unsere Lieferketten.

Verantwortungsvolle Lieferketten sind ein wichtiger Beitrag, um unsere Wertschöpfung über den eigenen Geschäftsbereich hinaus nachhaltig zu gestalten und somit einen Beitrag für Umwelt und Gesellschaft zu leisten. Dabei stellen enge partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen die Basis für erfolgreiche Zusammenarbeit und resiliente Lieferketten dar, was mit den neuen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zusätzlich an Bedeutung gewonnen hat.

Um sicherzustellen, dass Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden, hat 1&1 entsprechende Sorgfaltsprozesse verankert – sowohl im Unternehmen als auch in Beziehungen zu Geschäftspartnern. Zur Umsetzung unserer unternehmerischen Verantwortung setzen wir auf Zusammenarbeit – mit Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Lieferanten. Nur gemeinsam können wir Risiken in unseren Lieferketten effektiv begegnen.

Unser Ansatz und unsere Prozesse zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LkSG) sind in unserer Grundsatzerklärung beschrieben.

Unser Geschäftspartnerkodex formuliert die Erwartungen zur Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten durch unsere Geschäftspartner und beschreibt Mindestanforderungen, die bei Geschäftsvorgängen zu beachten sind. Eine gute und intensive Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern ist für 1&1 von größter Bedeutung. Gemeinsam wollen wir nachhaltiges Wirtschaften ins Zentrum unseres Handelns rücken und uns kontinuierlich weiter verbessern.

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