1&1 Drillisch
17.12.2020

1&1 Drillisch AG: Finales Schiedsgutachten sieht von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preiserhöhung im geprüften Zeitraum als unberechtigt an

Maintal, 17. Dezember 2020 – 1&1 Drillisch hat heute das finale Schiedsgutachten im Verfahren zur Überprüfung der von Telefónica im Dezember 2018 unter Bezugnahme auf die Frequenzauktion 2015 vorgenommenen Preiserhöhung erhalten.

Der Schiedsgutachter bestätigt das Ergebnis und die Berechnungsmethode seines Gutachtenentwurfs vom 8. Oktober 2020. Die von Telefónica im Dezember 2018 geltend gemachte Preisanpassung ist im geprüften Zeitraum (2016 bis 2020) in voller Höhe unberechtigt und führt zu keiner Zahlungsverpflichtung von 1&1 Drillisch. Es sind nunmehr keine von Telefónica initiierten Schiedsgutachterverfahren mehr anhängig.

Umgekehrt fordert 1&1 Drillisch in den Preisanpassungsverfahren 1, 2, 5 und 6 weiterhin rückwirkend von Telefónica erhebliche Reduktionen der Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrags. Diese Preisanpassungsverfahren können nur zu einer Verbesserung der Einkaufskonditionen von 1&1 Drillisch führen, nicht aber Zahlungsverpflichtungen seitens 1&1 Drillisch gegenüber Telefónica begründen.

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