Unser Weg zum 5G-Netz

Unser Weg zum 5G-Netz


In der 5G-Frequenzauktion hat 1&1 Drillisch 2019 das notwendige Funkspektrum ersteigert, um ein eigenes leistungsfähiges Mobilfunknetz aufzubauen. Auf dem Weg zu einem eigenen 5G-Netz hat das Unternehmen bereits wichtige Voraussetzungen geschaffen.

„Ein eigenes Mobilfunknetz bietet für uns wesentliche Vorteile: Wir sind langfristig unabhängiger vom Zugang zu Fremdnetzen, sparen Netzmieten und können neue Geschäftsfelder erschließen. Für dieses neue Kapitel unserer Unternehmensgeschichte sind wir sehr gut aufgestellt: Wir verfügen über einen großen Kundenstamm, bekannte und beliebte Marken sowie eine starke Vertriebskraft. Außerdem können wir im Verbund mit der United Internet Gruppe eines der größten Glasfasernetze Deutschlands nutzen und bekommen Zugang zu innovativen Cloud-Applikationen.“

Ralph Dommermuth,
Vorstandsvorsitzender der 1&1 Drillisch AG

Ralph Dommermuth

Meilensteine


8
National Roaming-Vereinbarung

Im Februar 2021 hat 1&1 Drillisch das nach Prüfung der EU Kommission verbesserte National Roaming-Angebot von Telefónica angenommen und so eine weitere wichtige Grundvoraussetzung für den Start des eigenen 5G-Netzes geschaffen.

6
Anmietung von Frequenzen

Während die Frequenzen aus dem 3,6 GHz-Spektrum bereits zur Verfügung stehen, sind die ersteigerten Frequenzen im Bereich 2 GHz erst 2026 nutzbar. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, mietet 1&1 Drillisch zwei Frequenzblöcke in diesem Bereich von Telefónica. Diese stehen bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung.

4
Offizielle Zuordnung der ersteigerten Frequenzen

Durch den Abschluss des Zulassungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur ist geklärt, in welcher Bandlage die ersteigerten Frequenzblöcke genutzt werden können. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der detaillierten Netzplanung.

2
Verhandlungen zu National Roaming

Seit dem Ende der Auktion laufen Gespräche mit den etablierten Netzbetreibern über National Roaming – der Nutzung von Fremdnetzen während des Aufbaus unseres 5G-Netzes. Mit National Roaming wird von Anfang an eine flächendeckende Versorgung gewährleistet. So überbrücken wir die Jahre des Netzaufbaus.

7
Kooperation beim Glasfaser-Backbone

Ein flächendeckendes Glasfasernetz ist eine Grundvoraussetzung für 5G. Unsere Schwestergesellschaft 1&1 Versatel betreibt eines der größten Glasfasernetze Deutschlands.

5
Vertrag mit Ministerien unterzeichnet: Mobilfunkstandorte im ländlichen Raum

Gemeinsam mit den etablierten Netzbetreibern wurde eine Vereinbarung mit den Ministerien für Verkehr und für Finanzen (BMVI & BMF) über den Bau von Mobilfunkstandorten in sogenannten „weißen Flecken“ geschlossen. Das bedeutet, 1&1 Drillisch wird im ländlichen Raum mehrere hundert Antennenstandorte bauen. Im Gegenzug dürfen die Kosten für die erworbenen Frequenzen in Raten gezahlt werden.

3
Erste Testantennen in Betrieb

An unseren Standorten in Karlsruhe und Montabaur wird die 5G-Infrastruktur verschiedener Anbieter getestet. Dies ist Teil des Auswahlprozesses für den oder die geeigneten Netzausrüster.

1
Erfolgreiche Teilnahme an 5G-Auktion

Nach 497 Runden endet am 12. Juni 2019 die 5G-Auktion der Bundesnetzagentur. 1&1 Drillisch ersteigert zwei Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 2 GHz und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz für insgesamt 1,07 Milliarden Euro.

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1
Erfolgreiche Teilnahme an 5G-Auktion

Nach 497 Runden endet am 12. Juni 2019 die 5G-Auktion der Bundesnetzagentur. 1&1 Drillisch ersteigert zwei Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 2 GHz und fünf Frequenzblöcke à 10 MHz im Bereich 3,6 GHz für insgesamt 1,07 Milliarden Euro.

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2
Verhandlungen zu National Roaming

Seit dem Ende der Auktion laufen Gespräche mit den etablierten Netzbetreibern über National Roaming – der Nutzung von Fremdnetzen während des Aufbaus unseres 5G-Netzes. Mit National Roaming wird von Anfang an eine flächendeckende Versorgung gewährleistet. So überbrücken wir die Jahre des Netzaufbaus.

3
Erste Testantennen in Betrieb

An unseren Standorten in Karlsruhe und Montabaur wird die 5G-Infrastruktur verschiedener Anbieter getestet. Dies ist Teil des Auswahlprozesses für den oder die geeigneten Netzausrüster.

4
Offizielle Zuordnung der ersteigerten Frequenzen

Durch den Abschluss des Zulassungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur ist geklärt, in welcher Bandlage die ersteigerten Frequenzblöcke genutzt werden können. Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der detaillierten Netzplanung.

5
Vertrag mit Ministerien unterzeichnet: Mobilfunkstandorte im ländlichen Raum

Gemeinsam mit den etablierten Netzbetreibern wurde eine Vereinbarung mit den Ministerien für Verkehr und für Finanzen (BMVI & BMF) über den Bau von Mobilfunkstandorten in sogenannten „weißen Flecken“ geschlossen. Das bedeutet, 1&1 Drillisch wird im ländlichen Raum mehrere hundert Antennenstandorte bauen. Im Gegenzug dürfen die Kosten für die erworbenen Frequenzen in Raten gezahlt werden.

6
Anmietung von Frequenzen

Während die Frequenzen aus dem 3,6 GHz-Spektrum bereits zur Verfügung stehen, sind die ersteigerten Frequenzen im Bereich 2 GHz erst 2026 nutzbar. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, mietet 1&1 Drillisch zwei Frequenzblöcke in diesem Bereich von Telefónica. Diese stehen bis zum 31. Dezember 2025 zur Verfügung.

7
Kooperation beim Glasfaser-Backbone

Ein flächendeckendes Glasfasernetz ist eine Grundvoraussetzung für 5G. Unsere Schwestergesellschaft 1&1 Versatel betreibt eines der größten Glasfasernetze Deutschlands.

8
National Roaming-Vereinbarung

Im Februar 2021 hat 1&1 Drillisch das nach Prüfung der EU Kommission verbesserte National Roaming-Angebot von Telefónica angenommen und so eine weitere wichtige Grundvoraussetzung für den Start des eigenen 5G-Netzes geschaffen.